Schadensfeststellung

Was wir im Schadensfall für Sie tun können

Für eine sichtbare Schadensbegutachtung können Sie vorbeifahren. Sie müssen den Schätzwert auf Ihrem Schadensformular angeben. Dies ist für die Versicherungsgesellschaft nützlich, um festzustellen, ob ein Gutachten durchgeführt werden muss oder nicht.

Sollte Ihr Motorrad nach dem Unfall nicht mehr fahrbar sein, können Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob der Transport Ihres Motorrads durch ein Bergungsunternehmen versichert ist.

Sinnvoll und oft schneller ist es, wenn Sie nicht nur das Schadensformular absenden, sondern sich auch telefonisch an das Unternehmen wenden, um Ihren Schaden zu melden. Sie können dann sofort einen Termin für jede Begutachtung vereinbaren. (Bitte beachten Sie, dass wir montags geschlossen haben)

Für eine schnelle Abwicklung der Begutachtung muss das Motorrad mindestens einen Tag vorher bei uns sein. Dies steht im Zusammenhang mit der Erstellung des Gutachtens.
Nach der Begutachtung entscheiden Sie selbst, ob eine Reparatur durchgeführt wird. Selbstverständlich können Sie Ihren beschädigten Motor auch gegen einen neuen eintauschen. Hierfür steht Ihnen unser Vertrieb zur Verfügung.

Wenn Sie das Motorrad ohne Reparatur übernehmen, müssen die Kosten für das Gutachten übernommen werden. Dies ist die Anzahl der erforderlichen Arbeitsstunden, mindestens jedoch 150 €.

Bei einer Motorreparatur wird dieser Betrag von der Reparaturrechnung abgezogen. Vor der Durchführung einer Reparatur müssen Sie einen Auftrag erteilt haben.

Motor nicht mehr fahrbar?

Über unseren Abholservice können wir Ihr Motorrad auch (während der Geschäftszeiten) für Sie abholen. Rufen Sie uns unter T: +31 (0) 53 4786954 an, um weitere Informationen und mögliche Kosten zu erhalten.